Nachforschungen

Im Auftrag der Erben oder anderer nachforschungsberechtigter Personen sucht der Bankenverband in Nordrhein-Westfalen bei den angeschlossenen privaten Banken nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt ist.

Dazu sind ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk (Kopie reicht aus) erforderlich.

Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des Erblassers benötigt:

Vor- und Zuname (ggf. Geburtsname), letzte Anschrift, Geburts- und Sterbedatum.

Die Kosten des Nachforschungsverfahrens trägt der Bankenverband NRW.

Senden Sie Ihre Anfragen an:

Bankenverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Königsallee 47
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 86 32 83 - 3
Fax: +49 211 86 32 83 - 59

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