Ombudsleute der privaten Banken
Meinungsverschiedenheiten zwischen den privaten Banken und ihren Kunden, die sich nicht vor Ort klären lassen, schlichten auf Antrag die Ombudsleute. Die hochrangigen ehemaligen Richter und Justizangestellte sind per E-Mail zu erreichen. Dabei ist es ratsam, den Sachverhalt in einem kurzen Schreiben zu schildern und Kopien der erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn
- reine Rechtsberatung gewünscht wird,
- der Streit bereits gerichtsanhängig ist oder
- Zeugen gehört werden müssen.
Die Schlichtung ist grundsätzlich für Privatkunden gedacht und für diese kostenlos. Einzige Ausnahme: Betrifft die Beschwerde einen grenzüberschreitenden Zahlungsauftrag, steht sie auch Firmen und Selbständigen offen. Die Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 10.000 Euro für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ombudsleute der privaten Banken.
Verbraucherschlichtungsstellen anderer kreditwirtschaftlicher Institutsgruppen
Die Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken können sich an nachstehende Beschwerdestellen wenden:
Sparkassen
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Volks- und Raiffeisenbanken
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr im EU-Bereich:
Deutsche Bundesbank
Postfach 10 06 02,
60006 Frankfurt a.M.
Tel.: 069/9566-4050
Fax: 069/9566-4056