Einlagensicherung

Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 20% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Es besteht die Möglichkeit, die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken(Link ist extern), die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken, über das Internet abzufragen. Auf der Webseite können zugleich Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung" eingesehen werden.

Für Kunden von Instituten, die nicht Mitglied der Einlagensicherung sind, gelten die gesetzlichen Sicherungsgrenzen. Informationen finden Sie auf dem Einlagensicherungsportal(Link ist extern).

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